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7. August 2023
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Infrastruktur und Mobilität

Baustellenspezifische Sicherheitskonzepte (SiKo) – Wer, wie, was?

Dass Sicherheits- und Gesundheitsschutzmassnahmen auf Baustellen geplant sein müssen, ist nicht neu und wird seit 2005 durch die Bauarbeitenverordnung (BauAV) geregelt. Seit Januar 2022 gilt die Vorschrift, dass die Planung der entsprechenden Massnahmen schriftlich oder in einer anderen Form, die den Nachweis durch Text ermöglicht, erstellt werden muss. Dies gilt für alle Projektbeteiligte in der Ausführung. Als ASA-Spezialist haben wir uns in den letzten Jahren intensiv mit der Umsetzung beschäftigt und haben verschiedenen Erfahrungen gemacht, die wir gerne teilen möchten.

In unserer Tätigkeit als ASA-Spezialisten beraten und unterstützen wir Bauherrschaften bei der Umsetzung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzrichtlinien. Dazu gehört auch das Erstellen von baustellenspezifischen Sicherheitskonzepten (SiKo). Wir stellen fest, dass es bei der Planung oftmals stockt, aufgrund Unklarheiten bezüglich unterschiedlicher Konzepte, Verantwortlichkeiten oder des Inhalts.

Zweierlei Sicherheitskonzepte

Wir beobachten Unsicherheiten bei der Erstellung von SiKo, aufgrund einer Verwirrung zwischen dem betrieblichen und dem baustellenspezifischen SiKo. Folgende Definitionen schaffen Klarheit: Das betriebliche SiKo bezieht sich auf die Firma, sprich Werkhof, Büros, Industrie etc. Dies muss einmalig erstellt und nur jährlich leicht angepasst werden. Ein baustellenspezifisches SiKo hingegen ist nur auf der jeweiligen Baustelle gültig und muss für jede Baustelle angepasst oder komplett neu verfasst werden. In unserem Beitrag sprechen wir vom baustellenspezifischen SiKo.

Oftmals bestehen Unklarheiten zwischen einem betrieblichen und einem baustellenspezifischen Sicherheitskonzept.

Bild 1 Skizze Ablauf
Eine Skizze sagt mehr als 1000 Wörter – Somit ist alles klar (Beispiel einer Veranschaulichung von Arbeitsschritten zur Montage von Fassadenelementen) (Copyright: Hevron SA)
Bild 3 Skizze mit fehlenden Angaben
Manchmal veranschaulichen Skizzen die Arbeitsschritte effizienter als ein Text. Skizzen müssen aber unbedingt mit Angaben ergänzt werden. Zum Beispiel mit der Angabe, ob die Person über eine entsprechende Sicherheitsausbildung verfügt.

Wer ist für das SiKo verantwortlich?

Der Bauherrschaft und/oder der Bauleitung wird empfohlen, ein übergeordnetes baustellenspezifisches SiKo mit den bauseitigen Massnahmen und Hauptregeln zu erstellen. Dies kann als Unterstützung für die Erstellung der Werkverträge nützlich sein.

In der Ausführung muss jedes Unternehmen immer ein für seine jeweiligen Arbeiten spezifisches SiKo erstellen. Hier nehmen wir Unklarheiten zum Umfang und Detailierungsgrad des Inhalts wahr (siehe nachfolgend).

Die neue Regelung ab dem 1. Januar 2022 verlangt, dass auf jeder Baustelle auch ein schriftlicher Nachweis eines SiKo vor Ort vorhanden ist (Art. 4 BauAV).

Was soll ein baustellenspezifisches SiKo beinhalten?

Da das Konzept auch als Grundlage für die Instruktion von Mitarbeitenden dienen sollte, empfehlen wir, es trotz der Aufführung aller Angaben kurz zu halten. Folgende Punkte sind aus unserer Sicht zwingend im SiKo anzugeben:

  • Allgemeine Angaben, Kontaktpersonen, KOPAS, mit Natelnummern usw.
  • Chronologisch pro Arbeitsetappe:
    • Ein kurzer Beschrieb der durchzuführenden Arbeiten idealerweise mit einer Skizze der Arbeiten (ansonsten eine schriftliche Beschreibung) – von der Anlieferung bis zum Montageende
    • Eine Liste (chronologischer Ablauf) der identifizierten Gefährdungen/Risiken mit den entsprechenden Massnahmen nach dem S.T.O.P.-Prinzip (mit Namen der für die Umsetzung verantwortliche Person) und
    • Eine Liste der Arbeitsmittel (Chemikalien, Rollgerüste, Hebebühnen, Fassadengerüste, Bohrmaschine, Leiter, Klettermastbühne usw.…)
  • Je nach Bedarf, weitere relevante Informationen bzgl. Arbeitssicherheit
  • Angaben zur Notfallorganisation

Für die Nachvollziehbarkeit der Instruktion der Mitarbeitenden wird empfohlen, diese das SiKo unterzeichnen zu lassen.

Mit dem Sicherheitskonzept werden die rechtlichen und moralischen Verantwortlichkeiten aller am Projekt Beteiligten wahrgenommen und ein unfall- und vorfallfreier Bauablauf angestrebt.

Muster und Checklisten erleichtern den Aufwand

Je nach Umständen, Arbeitsumfang, Komplexität und Dauer ist die Erstellung eines SiKo mit einem beträchtlichen Aufwand verbunden und die Vorschrift erscheint schwer umsetzbar (Aufwand verglichen mit Arbeitsdauer). Hier bietet sich die Möglichkeit an, ein SiKo-Muster zu erstellen (branchen-/ firmenspezifisch) und für jede Baustelle spezifisch anzupassen. Ein Konzept mit Checklisten zum Ankreuzen und mit wenig Text erleichtert den Aufwand ebenfalls. Ein solches Muster-SiKo macht Sinn, wenn die Arbeiten von Baustelle zu Baustelle fast dieselben sind (gleiches Material, gleiche Risiken, gleiches Umfeld usw.…).

Sind die Arbeiten von einem Einsatzort zum anderen wesentlich unterschiedlich, muss das Konzept immer neu verfasst werden (Beispiel Fassadenmontage). Das Skelett des Konzeptes kann selbstverständlich wiederverwendet werden. Diesbezüglich empfehlen wir, das Konzept nach den 10 Punkten der EKAS-Richtlinie 6508 zu erstellen (siehe Link anbei). Für die Auflistung der Gefährdungen ist die Liste der besonderen Gefährdungen aus dem Anhang 1 (EKAS-Richt. 6508) massgebend. Die Liste kann mit weiteren Aspekten ergänzt werden.

Bild 2 Identification danger avec liste de controle
Ein Beispiel für eine einfache Gefährdungsauflistung mittels Checkliste. Die Massnahmen sind entsprechend zu ergänzen.

Unsere Spezialisten Arbeitssicherheit unterstützen Sie:

Falls das nötige Fachwissen in Ihrem Betrieb nicht vorhanden ist, empfiehlt es sich, Spezialisten hinzuzuziehen. Unsere Fachpersonen für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz können Ihnen diesen Service bieten. Wir erarbeiten Vorschläge für Massnahmen, welche sowohl die Sicherheit als auch die Kostenoptimierung berücksichtigen und erarbeiten Sicherheitskonzepte.

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Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren: dank unserer breit abgestützten Erfahrung erhalten Sie massgeschneiderte Unterstützung.

Vincent Tissot-Dupont
Dipl. Ing. Arbeitssicherheit ESAIP / Sicherheitsingenieur nach EKAS (ASA-Spezialist)