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27. Oktober 2021
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Gebäude und Siedlung

Asbest und Schutz von Arbeitnehmenden

Der Schutz von Arbeitnehmenden im Zusammenhang mit Asbest ist für das Bauhaupt- und Ausbaugewerbe 30 Jahre nach dem Asbestverbot weiterhin unerlässlich. In der Schweiz sterben immer noch viele Arbeitnehmende an den Folgen von Asbestexpositionen. Die überwiegende Zahl der Todesfälle durch Asbest ist berufsbedingt und heute und zukünftig steht die Prävention bei Um- und Rückbautätigkeiten im Fokus. Die Spezialisten der Prona AG bieten Unterstützung bei allen Fragen rund um Bauschadstoffe an.

Durch die Verzögerung treten Krankheiten noch heute auf
1990 trat in der Schweiz das Asbestverbot in Kraft. Die Schweiz war damit Vorreiterin. Durch die lange Latenzzeit treten die Erkrankungen zeitverzögert auf. In der Schweiz sterben heute jährlich rund 170 Personen, weil sie vor 20 bis 40 Jahren in der Faserzementproduktion, am Bau oder anderen Tätigkeiten Asbest ausgesetzt waren. Damit verzeichnen die Statistiken jährlich mehr berufsbedingte Todesfälle durch Asbest als durch Berufsunfälle (Quelle Suva). Die häufigste Todesursache ist Brustfell-/Rippenfellkrebs (Mesotheliom).

Schutz von Arbeitnehmenden weiterhin notwendig
Obwohl Asbest verboten wurde, können Arbeitnehmerinnen auch heute noch dem gesundheitsgefährdenden Material ausgesetzt sein. Besonders betroffen sind die Branchen Bauhaupt- und Ausbaugewerbe sowie die Schreinereien.
Die Suva setzt auf Prävention und verfolgt das Ziel, neue Expositionen zu verhindern. Die Bauarbeitenverordnung (BauAV) bestimmt für alle Bauarbeiten, dass Ausführungen so geplant werden, dass das Risiko von […] Berufskrankheiten oder Gesundheitsbeeinträchtigungen möglichst klein ist. Besteht ein Verdacht auf gesundheitsgefährdende Stoffe wie beispielsweise Asbest, müssen die Gefahren durch einen Bauschadstoffdiagnostiker geprüft und damit verbundene Risiken bewertet werden.

Die Schadstoffdiagnostiker/innen der Prona AG bieten Unterstützung
Planen Sie als Bauherrschaft oder Architekturbüro den Rückbau oder Umbau eines vor 1990 erstellten Gebäudes, muss damit gerechnet werden, dass im Gebäude Asbest verbaut wurde. In dem Fall wird eine Untersuchung fällig und Sie sollten frühzeitig eine/n Bauschadstoffdiagnostiker/in beiziehen. Bestätigt sich der Verdacht, dass Asbest vorkommt, muss die Gefahr für die Arbeitnehmenden ermittelt und ein Schutzkonzept erarbeitet werden.

Die Prona AG hat sich in ihrer 30-jährigen Geschichte sehr früh mit der Asbestdiagnostik befasst. Sie ist Mitglied in der Vereinigung Asbestberater Schweiz (VABS) und ihre Mitarbeiterinnen sind aktiv in Arbeitsgruppen zu den Verbesserungen der Asbestdiagnostik und Asbestsanierung beteiligt.

Haben Sie Fragen zum Umgang mit Asbest oder anderen Gebäudeschadstoffen? Unsere Spezialisten unterstützen Sie gerne bei Ihren Projekten. Ihre Ansprechperson für Gebäudeschadstoffe und Abfall: Bernhard Sommer, b.sommer@prona.ch, +41 32 328 88 52