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22. März 2019
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Gebäude und Siedlung

Vermietung von Wohnraum an Touristen

Was ist bei der Vermietung z. B. über Online-Plattformen zu beachten?
Die GVB fasst die Brandschutzvorschriften in einem Merkblatt zusammen.

Wer hierzulande eine Wohnung oder Zimmer an Touristen vermieten möchte, muss wissen, dass dabei auch die schweizerischen VKF-Brandschutzvorschriften und ggf. weitere kantonale oder kommunale Vorgaben zu beachten sind. Diese stellen bei dieser Art von Beherbergung meist weitergehende Anforderungen an die Eigenschaften und Organisation einer Wohnung, als es die Besitzer bisher gewohnt waren.
Auch kann man nicht unbedingt davon ausgehen, dass die Online-Vermittlungsplattformen wie z. B. Airbnb das Thema ausreichend behandeln, auch wenn man bei den detaillierten Ausführungen über die gewünschte Zimmerausstattung den Eindruck haben könnte.
Im Kanton Bern gibt die Gebäudeversicherung Bern den Interessierten seit Januar 2019 ein Merkblatt zum Brandschutz an die Hand, auf das wir Sie mit dem Link gerne aufmerksam machen möchten.
Gerne beraten wir Sie, falls Sie dazu Fragen haben oder in einem anderen Kanton zu Hause sind.
Auch wenn Sie als Hauseigentümer wissen möchten, ob Ihr Gebäude in Bezug auf den Brandschutz den baulichen Minimalstandards entspricht und wie er zu verbessern ist, finden Sie in der Prona AG den richtigen Ansprechpartner.