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18. November 2019
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Industrie und Gewerbe

Die Arbeitssicherheit und die Bauherrschaft

Bei jedem Bauprojekt gibt es eine Bauherrschaft. Manche Bauherrschaften entscheiden sich ihr Projekt selbst durchzuführen, andere beauftragen einen Generalunternehmer (GU) oder einen Totalunternehmer (TU). Je nach Organisation kann die Verantwortlichkeit für die Arbeitssicherheit auf der Baustelle unterschiedlich sein. Die Bauherrschaft hat jedoch in jedem Fall Aufgaben wahr zu nehmen und ein gewisses Mass an Verantwortung zu tragen. Mit unserer Erfahrung können wir Bauherrschaften beraten und unterstützen.

Es gibt verschiedene Gründe warum ein Bauherr die Arbeitssicherheit auf seiner Baustelle berücksichtigt: Die Themen betreffen den Menschen (Gewährleistung der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer), die Wirtschaftlichkeit (Image des Unternehmens, Arbeitsunterbrüche, materieller Schaden), die Gesellschaft, das Recht (juristische Verfahren wegen Nichteinhaltung der Gesetze) und das Management (Motivation der Angestellten. All diese Fragestellungen haben einen direkten Einfluss auf die Baustelle. Hinzu kommen mögliche Schnittstellenproblematiken zwischen dem Betrieb und der Baustelle.

Durch die Beauftragung einer Generalunternehmung nimmt sich der Bauherr nicht aus allen Verantwortungen. Er ist gesetzlich dazu verpflichtet, dass die erforderlichen Massnahmen zur Sicherheit umgesetzt und eingehalten werden. Hierzu kann er sich auf eine Bauleitung abstützen, welche ihn gegenüber den Unternehmern vertritt und die Garantie für die Sicherheit auf der Baustelle gewährleisten kann.

Es können folgende verschiedene Verantwortlichkeiten zusammengefasst werden:

  • Alle am Bau beteiligten Personen sind im Rahmen ihrer Aufgabe für die Arbeitssicherheit verantwortlich.
  • Bauherr, Eigentümer und Planer übernehmen  diese Verantwortung, wenn sie systematisch die objektspezifische und kollektive Anforderungen an die Sicherheit planen und wenn sie die nötigen Massnahmen für jedes Gewerk fortlaufend umsetzen.
  • Der Bauherr ist gemäss SIA-Norm 118 verpflichtet im Rahmen des Werkvertrages zusammen zu arbeiten.
  • Die Pflichten der Bauleitung sind gemäss SIA-Norm 118 Pflichten des Bauherrn. (Die Bauleitung ist nur integrierter Bestandteil des Werkvertrages).
  • Die Pflicht über die Gewährleistung und Unterstützung im Bereich der Arbeitssicherheit ist eine Pflicht der Bauherrschaft (Art. 104, SIA 118)
  • Das Risiko der Bauherrenverantwortung ist dann zutreffend, wenn der Art. 104 der SIA-Norm 118 verletzt wird, auch wenn Art. 58 OR zu Tragen kommt

NB : Die Arbeitssicherheit ist ein komplexes Thema mit vielen reglementarischen Grundlagen. Grundsätzlich liegt die Verantwortung für die Arbeitssicherheit bei jedem Arbeitgeber. In manchen Fällen tragen jedoch Drittpersonen ebenso Verantwortung (gilt auch für Bauherren), beispielsweise bei Nichteinhaltung der Koordinationspflicht (Art.  9 VUV) oder bei Nichteinhaltung des Art. 104 der SIA 118 (Verpflichtung zur Gewährleistung und Unterstützung auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit). In jedem Fall kann das Nichthandeln oder das Nichteinhalten gesetzlicher Verpflichtungen strafrechtliche Konsequenzen haben. 

Die Arbeitssicherheit ist ein wichtiges Thema, das von allen Beteiligten auf einer Baustelle ernst genommen werden muss. Schon seit vielen Jahren unterstützen wir Bauherren in diesem Bereich, sei es zu Fragen zur Arbeitssicherheit oder auch brandschutztechnischen Anliegen. Zögern sie nicht uns zu kontaktieren, um herauszufinden, wie wir sie bei ihrem Projekt unterstützen können.