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7. Februar 2025
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Industrie und Gewerbe

Die schmale Grenze zwischen Brandschutz und Arbeitssicherheit

Der Begriff „Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz“ (SGA) ist weit gefasst und umfasst zahlreiche Disziplinen mit eigenen Spezialisten wie Hygieniker, Ergonomen, Sicherheitsingenieure, Brandschutzexperten oder Arbeitspsychologen. In dieser News zeigen wir die Schnittstellen und Unterschiede zwischen Brandschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz auf und wie wichtig ein ganzheitlicher Ansatz ist.

Bevor die Schnittstellen zwischen dem Bereich Arbeitssicherheit/Gesundheitsschutz (ASGS) und dem Brandschutz (BS) dargestellt werden, scheint es angebracht, diese Disziplinen zunächst zu definieren.

Definitionen

Laut der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist der SGA ein „multidisziplinärer Arbeitsschwerpunkt zur Förderung und Erhaltung des grösstmöglichen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens der Arbeitnehmer in allen Berufen; zur Verhütung von Gesundheitsschäden bei den Arbeitnehmern aufgrund ihrer Arbeitsbedingungen; zum Schutz der Arbeitnehmer an ihrem Arbeitsplatz vor den Risiken, die sich aus gesundheitsschädigenden Faktoren ergeben; und zur Vermittlung und Erhaltung der Arbeitnehmer in einer Arbeitsumgebung, die ihren physiologischen und psychologischen Fähigkeiten entspricht“.

Unter dem Begriff „Brandschutz“ versteht man bei uns alle Massnahmen zum Schutz von Menschen, Tieren und Sachen. Dies sind insbesondere Schutzmassnahmen, die den Ausbruch eines Feuers und die Ausbreitung von Feuer und Rauch verhindern. Der Brandschutz umfasst auch die Rettung von Lebewesen und das wirksame Löschen von Bränden. Man unterscheidet bei uns in der Brandschutznorm der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) drei Kategorien von Schutz: baulicher, technischer und abwehrender/organisatorischer Schutz.

Gesetzliche Rahmenbedingungen, Ziel und Anwendungsbereich:

Mehrere Gesetze, wie das Arbeitsgesetz (ArG), das Obligationenrecht (OR) und das Unfallversicherungsgesetz (UVG), definieren eine der Pflichten des Arbeitgebers auf ähnliche Weise. Nehmen wir den Auszug aus Artikel 328 des OR: „Der Arbeitgeber hat zum Schutz von Leben, Gesundheit und persönlicher Integrität der Arbeitnehmenden die Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den Verhältnissen des Betriebes oder Haushaltes angemessen sind, soweit es mit Rücksicht auf das einzelne Arbeitsverhältnis und die Natur der Arbeitsleistung ihm billigerweise zugemutet werden kann“. Dies gilt also für ASGS und BS.

ASGS:

wird hauptsächlich durch das ArG und die Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) geregelt.

Die SUVA und das Arbeitsinspektorat spielen eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung der Anforderungen. Dies geschieht für den Bereich ASGS z. B. durch die Einrichtung ergonomisch gestalteter Arbeitsplätze oder durch technische und/oder kollektive Massnahmen, die verhindern, dass Körperteile mit bewegten Maschinen in Berührung kommen oder persönliche Schutzausrüstungen getragen werden müssen.

-> Das Ziel ist die Verringerung von Unfällen und Berufskrankheiten, und das gilt für alle Unternehmen, in denen Angestellte arbeiten, unabhängig von ihrer Grösse oder Branche.

Brandschutz:

fällt in den Zuständigkeitsbereich der Kantonalverbände unter der Aufsicht der VKF. Die Vorschriften der VKF bestehen aus der Brandschutznorm und den Brandschutzrichtlinien.

-> Ziel ist es, den Verlust von Menschenleben und Sachwerten durch Brände zu minimieren und betrifft vor allem gewerbliche, industrielle und öffentliche Gebäude mit definierten Anforderungen an Materialien, Planung und Sicherheitssystemen.

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Es gibt eine Vielzahl von Schnittstellen und Unterschieden. Diese Skizze fasst die wichtigsten Punkte zusammen.

Schnittstellen:

Obwohl diese beiden Bereiche unterschiedliche Zwecke verfolgen, gibt es einige Bereiche, in denen eine Interaktion stattfindet:

  • Mitarbeiterschulung: In beiden Bereichen ist es vorgeschrieben, dass die Mitarbeiter in Bezug auf die Risiken, denen sie ausgesetzt sind, geschult werden (z. B. Umgang mit Chemikalien, Evakuierung im Brandfall, Bedienung von Handfeuerlöschern).
  • Notfall-, Interventions- und Evakuierungspläne: In beiden Bereichen ist die Erstellung von Notfallplänen vorgeschrieben. Bei ASGS umfasst dies Risiken im Zusammenhang mit Arbeitsunfällen, während es bei BS, Evakuierungen oder Interventionen im Brandfall betrifft.
  • Schutzausrüstungen: Ausrüstungen wie Feueralarme und Feuerlöscher werden vom BS abgedeckt, während Helme, Handschuhe und Gasdetektoren unter die ASGS fallen. In einigen Fällen (z. B. chemische Risiken) können sich die Ausrüstungen jedoch überschneiden.
Interface
Es gibt Eigenarten und Gemeinsamkeiten zwischen den beiden Bereichen.

Die Komplementarität und Koordination zwischen den beiden Bereichen sind wichtig, um die Ziele des Schutzes von Eigentum und Personen zu erreichen.

Konkretes Beispiel:

Bei der Planung und Nutzung eines Raumes für die Lagerung und Handhabung von gefährlichen Stoffen ist die Komplementarität der beiden Bereiche wichtig, um die Ziele des Sach- und Personenschutzes zu erreichen.

Im Brandschutz definieren wir mit Hilfe der VKF-Richtlinie / 26-25:

  • die Anforderungen an die Raumhülle in Bezug auf den Feuerwiderstand,
  • die technischen Installationen in Bezug auf Belüftung und Blitzschutz,
  • die Art, falls erforderlich, der Brandmeldeanlage,
  • die Art, falls erforderlich, der Löschanlage,
  • die Verbindungen zu angrenzenden Räumen und damit die Unterteilungen,
  • die Rückhaltung des Löschwassers und Weiteres.

Im ASGS befassen wird uns auf der Grundlage der EKAS-Richtlinien und der SUVA-Publikationen mit folgenden Punkten:

  • die Belüftung des Raumes, um die Exposition schädlicher Auswirkungen für die Arbeitnehmer zu begrenzen,
  • die Massnahmen zum Schutz vor Explosionen (Erdung, ATEX-Zoneneinteilung, elektrische Betriebsmittel),
  • die Kompatibilität der Lagerung der verschiedenen Stoffe,
  • welche Arten von persönlicher Schutzausrüstung erforderlich sind,
  • die Rückhaltung von Stoffen bei unbeabsichtigter Freisetzung,
  • das Verfahren für das Umfüllen oder die Entsorgung von Materialien und Weiteres.
Marquage appareils ATEX
Die Auswahl von elektrischen Geräten in einem Bereich mit explosiver Atmosphäre erfolgt nach bestimmten Kriterien. Quelle: www.inrs.fr

Die Menge und die Art der gelagerten Stoffe haben einen direkten Einfluss auf die Festlegung von Massnahmen sowohl im BS als auch im ASGS.

Die Koordination zwischen diesen beiden Bereichen ist entscheidend, um die allgemeine Sicherheit der Arbeitnehmer und der Infrastruktur zu gewährleisten. Brandschutz und Arbeitssicherheit sind miteinander verbunden und müssen in einen umfassenden Ansatz für das Risikomanagement in Unternehmen eingebunden werden.

Die Organisation eines Betriebes muss unter Umständen einen „Sicherheitsbeauftragten“ festlegen, welcher für die Aufgaben der beiden Bereiche zuständig sein kann. Je nach Grösse des Betriebes werden die beiden Bereiche manchmal aufgrund der damit verbundenen Arbeitsbelastung, aber auch wegen der unterschiedlichen Ausbildungsanforderungen getrennt. Insbesondere kann die Einsetzung eines Chemikalienbeauftragten unerlässlich sein. Ebenfalls ist der obligatorische Beizug eines ASA-Spezialisten durch die EKAS-Vorschriften notwendig.

Es bestehen in der CH eine Vielzahl von entsprechenden Ausbildungsangeboten im Bereich des BS und ASGS. Zum Beispiel wird eine Ausbildung zum ASA-Spezialisten durch die SUVA und die Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragen durch private Anbieter, z. B. der AFC-Akademie, angeboten.

Gerne stehen Ihnen bei Fragen oder Unklarheiten unsere Fachexperten des BS und des ASGS (= ASA-Spezialisten) gerne für ein Gespräch zur Verfügung.

Beschreibung Titelbild: Die Lagerung von gefährlichen Stoffen bringt Risiken in Bezug auf den Brandschutz, aber auch in Bezug auf Sicherheit/Gesundheit am Arbeitsplatz mit sich.

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Wir unterstützen Sie bei Ihren Arbeitsschutz- und/oder Brandschutzmassnahmen, um gemeinsam mit Ihnen zu einer sicheren und gesunden Arbeitsumgebung beizutragen.

Wir stehen Ihnen gerne mit unseren Fachkenntnissen zur Verfügung. Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns

Vincent Tissot-Dupont
Dipl. Ing. Arbeitssicherheit ESAIP / Sicherheitsingenieur nach EKAS (ASA-Spezialist)