Was sind gefährliche Stoffe ?
Die Definitionen gefährlicher Stoffe sind so zahlreich wie die existierenden nationalen und internationalen Reglemente. Allgemein können sie als Stoffe (gasförmig, fest oder flüssig) mit Eigenschaften definiert werden, die das Leben oder die Gesundheit von Lebewesen (Menschen, Tiere, Umwelt) gefährden oder Sachschäden verursachen können. Zum Beispiel: die Lagerung von brennbaren Stoffen oder von Kohlenwasserstoffen in grossen Mengen, oder auch die Lagerung von Produkten, die separat gelagert ungefährlich sind, die aber, wenn sie in Kontakt mit inkompatiblen Stoffe kommen zu gefährlichen Reaktionen führen können (exotherme Reaktionen, schädliche Dämpfe). Bei diesen Stoffen muss die Kennzeichnung gemäss Chemikalienverordnung beachtet werden.
Mein Unternehmen lagert solche Stoffe – was soll ich tun?
Werden Stoffe, die der obigen Definition entsprechen, auf dem Betriebsgelände gelagert, müssen bauliche oder technische bzw. organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen werden. Das Ausmass der Anforderungen variiert stark in Abhängigkeit von den gelagerten Mengen und des Gefahrenpotentials der Stoffe.
Der allererste Schritt ist eine Bestandesaufnahme der bestehenden Situation: die Art und Menge der gelagerten Stoffe, Lagerort, Volumen der Behälter, bereits getroffene Maßnahmen, Einschätzung der Gefahrklasse. Dazu ist es notwendig, alle Sicherheitsdatenblätter der gelagerten Stoffe zu sammeln und die Lokalitäten der Lagerung zu untersuchen.
Wichtig: Stellen Sie sich folgende Fragen systematisch: Gibt es einen Bedarf für diesen Stoff? Können wir die Menge des gelagerten Stoffes reduzieren? Können wir den Stoff durch ein weniger gefährlicheres Produkt ersetzen?
Nachdem diese Daten gesammelt und in einer zusammenfassenden Tabelle dargestellt wurden, müssen sie analysiert werden. Dabei werden die Lagerklassen für jeden Stoff definiert und die entsprechenden Volumina jeder der Klassen zugeordnet. Bei diesem Schritt müssen auch die anderen Gefahren der Stoffe analysiert werden, wie z. B. Unverträglichkeiten oder besondere Eigenschaften (Oxidationsmittel, Akkumulation statischer Elektrizität usw…).
Wenn diese Arbeiten abgeschlossen sind, können die Anforderungen an den Lagerraum definiert und die Lagerkonzeptpläne/-skizzen erstellt werden.
Anschließend müssen die notwendigen Maßnahmen getroffen und die Stoffe an den definierten Orten gelagert werden.
Mein Konzept ist erstellt – wie geht es weiter?
Es ist nun notwendig, die Personen, die diese Stoffe verwenden, in allen Sicherheitsbelangen zu unterweisen, sei es bezüglich der Lagerung oder dem Gebrauch der Stoffe. Außerdem muss in regelmäßigen Abständen überprüft werden, ob die Maßnahmen des Konzepts korrekt umgesetzt und eingehalten werden. Bei Produktänderungen oder Änderungen der gespeicherten Mengen kann eine Aktualisierung des Konzepts erforderlich sein.
Weitere wichtige Punkte
- Abhängig von den gelagerten Mengen und der Art der Stoffe, müssen zusätzliche Massnahmen wie z. B. bei sehr grossen Mengen ein Bericht nach der Störfallverordnung (StFV) erstellt werden.
- Die oben beschriebenen Vorkehrungen müssen bei der Planung von Bau-, Renovierungs- oder Erweiterungsarbeiten berücksichtigt werden. Eventuell sind bauliche Massnahmen erforderlich (Brandabschnittsbildung, Raumlüftung, antistatische Böden usw.).
- Die Ausarbeitung eines solchen Konzepts berücksichtigt die Regelwerke mehrerer Bereiche (VKF-Richtlinien, Explosionsschutz, Arbeitnehmerschutz, Umweltschutz) und erfordert eine übergreifende Sichtweise.
Falls das nötige Fachwissen in Ihrem Betrieb nicht vorhanden ist, empfiehlt es sich, Spezialisten hinzuzuziehen. Unsere Fachpersonen für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz können Ihnen diesen Service bieten. Wir erarbeiten Vorschläge für Massnahmen, welche sowohl die Sicherheit als auch die Kostenoptimierung berücksichtigen.
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Ihre Ansprechperson : Vincent Tissot-Dupont v.tissot-dupont@prona.ch oder +41 32 328 88 26