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24. Januar 2017
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Gebäude und Siedlung

Lärmschutz und Lüftungsfensterpraxis

In Folge eines Bundesgerichtsurteils wird die sogenannte Lüftungsfensterpraxis in lärmbelasteten Gebieten nicht mehr toleriert.

Die sogenannte Lüftungsfensterpraxis in lärmbelasteten Gebieten wird seit dem 16. März 2016 für Neubauten nicht mehr akzeptiert (Bundesgerichtsurteil (1C_139/2015, 1C_140/2015, 1C_141/2015)).

Gemäss dieser Praxis mussten die Immissionsgrenzwerte nur an einem einzigen Fenster pro lärmempfindlichem Raum eingehalten werden. Dies entspricht jedoch nicht den Gesundheitsschutzzielen der Lärmschutz-Verordnung.

Dieses Bundesgerichtsurteil fordert daher eine konsequentere Lärmschutzpraxis, die mit den raumplanerischen Verdichtungszielen in Einklang gebracht werden muss. Eine neue Herausforderung, die wir bei Prona gerne annehmen!