Bei allen Bauvorhaben, für die das Baugesuch nach dem 1. November 2020 eingereicht wird, gilt ab sofort die neue Fassung der SIA-Norm 181 „Schallschutz im Hochbau“. Diese Überarbeitung bringt vor allem eine Entflechtung und Vereinfachung der Norm mit sich. Allerdings birgt sie auch einige Änderungen, die nicht nur für Fachplanende, sondern auch für Bauherrschaften und Architektinnen von Bedeutung sind.
Erhöhte Anforderungen beim Schutz gegen Innenlärm
Bei Doppel- und Reiheneinfamilienhäusern, Gebäuden im Stockwerkeigentum, sowie neu auch bei Einfamilienhäusern beim Aussenlärm, gelten erhöhte Anforderungen an den Schallschutz. Die Differenz zwischen Mindestanforderungen und erhöhten Anforderungen wurde mit der neuen Norm beim Schutz gegen Innenlärm (Luft- und Trittschall) von 3 dB auf 4 dB erhöht. Die Norm gleicht sich damit dem internationalen Umfeld an. Die strengeren Anforderungen garantieren einen etwas besseren Schallschutz zwischen Nachbarn. Sie werden in Einzelfällen einen minimalen Einfluss auf die Bauteil-Aufbauten haben (zusätzliche Schichten oder stärkere Materialdicken). In den meisten Fällen dürften aktuelle Aufbauten aber bereits den höheren Anforderungen genügen.
Anforderungen an Wohnungstüren
Bei Räumen mit Abschlusstüren gegen Erschliessungszonen (z.B. Wohnungstüren) wurden die Anforderungen neu definiert. Es gilt weiterhin das Mindest-Schalldämmmass (R’w + C) von 37 dB. Allerdings gelten mit den neuen Anforderungen in gewissen Fällen – insbesondere bei relativ „schlechten“ Wänden – höhere Anforderungen an die Türen und dementsprechend müssen teurere Türblätter verbaut werden.
Zuordnung der Lärmempfindlichkeit und Lärmbelastung
Die Anforderungen an den Schallschutz eines Trennbauteils werden von der Lärmempfindlichkeit des zu schützenden Empfangsraumes (z.B. Schlafzimmer) und der Lärmbelastung durch den Senderaum (z.B. Korridor) bestimmt. Mit der neuen Norm wurden auch hier einige Situationen geklärt: Sie betreffen z.B. den Luftschall bei Abstellräumen, Lagerräumen, Technikräumen und Ähnlichem. In gewissen Fällen wurde zudem eine Abstufung vorgenommen: So gilt nun für Einstellhallen ohne gewerbliche Nutzung die Lärmbelastung „mässig“ beim Luftschall (vorher „stark“), was um 5 dB verringerte Anforderungen bedeutet. Folglich können bei Wohnbauten die Geschosstrenndecken zwischen Einstellhallen und Gebäuden aus akustischer Sicht meist weniger dick dimensioniert werden. Bei gewerblicher Nutzung gilt weiterhin die Stufe „stark“.
Wir möchten an dieser Stelle darauf verweisen, dass die Anforderungen an die Raumakustik, sowie die bekannten Empfehlungen des Anhangs G der alten Norm (Schallschutz innerhalb einer Nutzungseinheit) nun nicht mehr Bestandteil der Norm sind. Diese sollen in eine eigene Norm (SIA 181/1 für die Raumakustik), bzw. in eine Wegleitung zur neuen Norm einfliessen. Da diese Dokumente bisher noch nicht ausgearbeitet sind, empfiehlt die Schweizerische Gesellschaft für Akustik SGA-SSA, weiterhin mit der alten Norm zu arbeiten.
Weiterführende Informationen zu den Änderungen in der neuen Fassung der Norm können der Präsentation von Samuel Rütti, Vorsitzender der Normenkommission SIA 181, entnommen werden (Link anbei).
Gerne unterstützen wir Sie bei der Fachplanung im Bereich Akustik und Schallschutz für Ihr Bauvorhaben, oder beraten Sie bei der Anpassung eines Projekts auf die aktuelle Norm.
Ihre Ansprechperson für Akustik und Schallschutz: Lukas Rohr