Die Deckenschalungsarbeiten sind mit Absturzgefahr verbunden. Eine vorschriftsmässige Absturzsicherung ist daher lebenswichtig.
Bisher:
In der Bauarbeitenverordnung (Artikel 23) sind ab einer Höhe von 2 m Absturzsicherungsmassnahmen vorgeschrieben. Für Arbeiten an der Montagekante von Deckenschalungen gilt bis zum 31.12.2024 eine Ausnahmeregelung der SUVA. Diese Ausnahme wird u. a. im SUVA-Factsheet 33033 (Januar 2022) angegeben und findet ihren Ursprung im Grundsatz der Verhältnismässigkeit und dem Stand der Technik. Demzufolge ist das Anbringen einer Schutzvorrichtung erst ab einer Absturzhöhe von 3 m obligatorisch.
Ab dem 01.01.2025:
Unterdessen ermöglicht die Entwicklung des Standes der Technik die sichere Durchführung dieser Art von Arbeiten ab einer Absturzhöhe von 2 m. Die Ausnahmeregelung wird somit zum Ende des Jahres aufgehoben und die Anwendung von Artikel 23 erfolgt ausnahmslos. Die Fortsetzung der Schalungstätigkeit ohne die erforderlichen Sicherheitsmassnahmen kann daher geahndet werden.
Unternehmen müssen daher ihre Methodologie für alle Deckenschalungen zwischen 2 und 3 m anpassen. Wie immer haben kollektive Sicherheitsmaßnahmen Vorrang vor individuellen Maßnahmen (persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz).
Die kollektive Sicherheitsmaßnahme, die wir als die am einfachsten umzusetzende ansehen, ist die Montage eines Sicherheitsnetzes unter Anwendung konventioneller Schalungstechniken. Sie erfordert die Schulung des Personals in der korrekten Montage dieser Netze und eine regelmäßige Wartung und Kontrolle der Ausrüstung.
Je nach den Bedingungen ist die Montage der konventionellen Schalung von unten denkbar, erfordert aber zusätzlichen Aufwand in Bezug auf die Handhabung.
Die Schalung mit vorgefertigten Elementen oder am Boden vorbereiteten Schalungstischen, in die der Seitenschutz direkt integriert wird, ist eine praktische und durchführbare Lösung.
Modulare Schalungssysteme erfordern eine Investition, eliminieren jedoch das Absturzrisiko, indem der Fallschutz von unten montiert werden kann.
Die Schalung mit Trägerrosten beseitigt das Risiko eines Sturzes, aber nicht das eines Stolperns.
Ab dem 01.01.2025 ist die Absturzsicherung bei Deckenschalungen ab einer Höhe von 2 m vorgeschrieben. Kollektive Schutzmassnahmen sind wie immer zu bevorzugen.
Es gibt also kollektive Lösungen, die je nach Unternehmen bereits jetzt schon ab einer Höhe von 2 m angewandt werden. Es gibt nicht DIE EINE Lösung, denn je nach Gebäude und Einschränkungen sind nicht alle technisch umsetzbar.
Das SUVA-Merkblatt 33033 «Deckenschalungen bei grossen Raumhöhen» fasst die Massnahmen zusammen, die bereits heute für Deckenschalungen ab 3 m Höhe gelten und ab dem 01.01.2025 ab 2 m Höhe gelten werden.
Wenn diese Lösungen technisch nicht möglich sind, bleibt nur der Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA). Die Wahl der Ausrüstung und der Einsatzmethode wird entscheidend sein, um zu verhindern, dass der Bediener im Falle eines Sturzes auf dem Boden landet.
Einige Produkte ermöglichen, wenn sie entsprechend den Angaben des Herstellers verwendet werden, das Arbeiten ab einer Absturzhöhe von 2 m. Die Unternehmen müssen für die Durchführung von Arbeiten in der Höhe zertifizierte Anseilvorrichtungen verwenden. Darüber hinaus muss das betroffene Personal zwingend über eine entsprechende Ausbildung verfügen und die Rettung muss jederzeit gewährleistet sein.
Die Prona AG stellt ihre Erfahrung Bauunternehmen, Bauherren, Planern, Bau- und Betriebsleitungen zur Verfügung, indem sie sie bei der Auswahl geeigneter Absturzsicherungsmassnahmen für die verwendete Schalungstechnik berät. Die Kontrolle und Validierung der Strukturen bleiben in der Verantwortung des Poliers des Bauunternehmens.
Die Vereinheitlichung der obligatorischen Absturzsicherung ab 2 m Höhe vereinfacht die Festlegung, Umsetzung und Kontrolle der Schutzmassnahmen auf der Baustelle, erhöht die Sicherheit bei der Ausführung und verringert gegebenenfalls die Wahrscheinlichkeit eines schweren Unfalls.