Die gesetzliche Grundlage für ionisierende Strahlung wurde vollständig überarbeitet und die neue Strahlenschutzverordnung (StSV) ist per 1. Januar 2018 in Kraft getreten. Diese Verordnung enthält neue, strengere Grenzwerte als vorher, wovon:
- Ein Referenzwert von 300 Bq/m3, gemessen über mindestens 90 Tage während der Heizperiode. Wird dieser Wert überschritten, ergibt sich eine Sanierungspflicht.
- Ein Grenzwert von 1’000 Bq/m3 zum Schutz von Leuten am Arbeitsplatz.
Nur vom BAG anerkannte Messstellen dürfen solche Messungen durchführen.
Wir stehen Ihnen gerne für passive oder aktive Radonmessungen in Wohnungen, Schulen, Kindertagesstätten oder am Arbeitsplatz zur Verfügung. Auch in Ihren Sanierungsprojekten und Renovierungen beraten wir Sie gerne.