Schiessstand Wyssachen
Lärmgutachten Schiesslärm
Aufgrund einer Lärmklage musste für den Betrieb des 300-m Feldschiessstands Oberwald in Wyssachen ein Lärmgutachten erstellt werden. Dabei wurde abgeklärt, ob die ortsfeste Anlage zur Überschreitung der Immissionsgrenzwerte führt und nach Art. 13 der Lärmschutz-Verordnung (LSV) sanierungsbedürftig ist.
Die Ermittlung erfolgte mit Berechnungsmodell sonARMS, welches unter anderem durch die Empa entwickelt wurde.
Auf Basis der Berechnung erfolgte die Beurteilung nach dem Anhang 7 der LSV. Das Lärmgutachten konnte rechnerisch nachweisen, dass die Immissionsgrenzwerte an allen Liegenschaften eingehalten werden.
Ausgeführte Arbeiten
Abklärung der Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen (Anzahl Schiesshalbtage, Waffentypen, Schusszahlen, Daten zu Topografie, Meteorologie, Waldrändern, Bewuchs und bestehenden Bauten)
Berechnung der Lärmemissionen und –immissionen mittels sonARMS
Beurteilung mit Vergleich der Lärmimmissionen mit den Grenzwerten gemäss Anhang 7 der LSV
Dokumentation der Grundlagen, Berechnung und Beurteilung in einem Lärmgutachten