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4. Mai 2020
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Industrie und Gewerbe

Versickerung von Regenwasser auf einer Auffüllung mit KbS-Eintrag

Ist das Bauen und/oder Versickern auf einem Standort möglich auch wenn dieser in einem Kataster der belasteten Standorte eingetragen ist? Je nach Verschmutzungsgrad des Untergrundes kann diese Frage positiv beantwortet werden, wie ein jüngstes Beispiel im Kanton Bern aufzeigt. Wichtig ist, dass betroffene Planer oder Entscheidungsträgerinnen für solche Fragen frühzeitig mit uns Fachspezialisten Kontakt aufnehmen und die entsprechenden Untersuchungen rechtzeitig in Absprache mit der Behörde durchführen lassen.

Auf dem Firmengelände unseres Kunden im Kanton Bern soll eine neue Fahrzeughalle gebaut werden. Wie sich in den Abklärungen gezeigt hat, liegt das Firmengelände auf einer künstlichen Auffüllung, welche seinerzeit höchstwahrscheinlich als Baugrundverbesserung ausgeführt wurde. Die zuständige Behörde formulierte in der Baubewilligung Auflagen zum Bauen auf der künstlichen Auffüllung. Diese Auflagen betreffen insbesondere die geplante Liegenschaftsentwässerung, da das Versickern von Regenwasser auf belasteten Standorten grundsätzlich verboten ist.

Für die Umsetzung dieser Auflagen wurde die Prona AG als Fachbüro für Altlasten beauftragt. Um die Machbarkeit einer Versickerung zu prüfen und die spätere Aushubbegleitung zu planen, wurde der Untergrund im Bauperimeter in einem ersten Schritt auf Fremd- und Schadstoffe untersucht. Dazu wurden unter unserer Aufsicht Baggerschlitze ausgehoben, der Untergrund aufgezeichnet, Schichten beprobt und aus den Resultaten eine Standortbeurteilung abgeleitet. Unsere Untersuchung ergab, dass neben «sauberen» Bruchsteinen, die von Felsabbau aus der näheren Umgebung stammen, kaum Fremdstoffe in der Auffüllung vorliegen. Die Laborproben zeigten zudem, dass bei den analysierten Schadstoffen die Grenzwerte eingehalten sind. Somit handelt es sich um unverschmutztes Schüttmaterial im Baubereich, was die Aushubkosten wesentlich positiv beeinflusst und die Versickerung grundsätzlich machbar macht.

Um abschätzen zu können, ob das Regenwasser von den Dachflächen auf demselben Grundstück versickert werden kann, waren weitere Abklärungen notwendig. In einem zweiten Schritt wurde überprüft, ob die Dimensionierung der Sickergalerie ausreicht, um die Wassermassen selbst bei einem sehr starken Niederschlagsereignis aufzunehmen und zur Versickerung zu bringen. Diesbezüglich führten wir Versickerungsversuche durch und ermittelten so die Sickerleistung des Untergrundes. Mit dieser Angabe wird die Dimensionierung der Sickergalerie überprüft.
Die weitere Realisierung der Aushubarbeiten und der Versickerungsanlage wird durch unser Büro begleitet.

Befindet sich Ihr Projekt ebenfalls auf einem Standort, welcher in einem kantonalen Kataster der belasteten Standorte (KbS) eingetragen ist? Planen Sie eine Liegenschaftsentwässerung? Wir stehen Ihnen gerne mit unserer Fachkompetenz zur Verfügung.